Maßgebend für die Übernahme der Schülerbeförderungskosten sind (§ 161 Hessisches Schulgesetz):
- Es ist die nächstgelegene, aufnahmefähige Schule zu besuchen, die den gewünschten Abschluss zum Ende der Mittelstufe ermöglicht. (Ausnahmen gelten bei den Grundschulen und den beruflichen Schulen)
- Wird eine andere als die nächstgelegene, aufnahmefähige Schule besucht, besteht nur ein Anspruch auf Kostenerstattung bis zur nächstgelegenen Schule. Anstelle dieser Kostenerstattung wird wegen Änderung in der Tarifgestaltung bis auf weiteres das Schülerticket Hessen gewährt.
- Vom jeweiligen Entfernungsmaßstab (siehe hierzu die Auflistung der einzelnen Schulformen auf Seite 3 + 4) kann dann abgesehen werden, wenn der Schulweg eine besondere Gefahr für die Sicherheit und die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler bedeutet.
Hierzu zählt z.B. die Zurücklegung größerer Strecken entlang stark frequentierter Straßen ohne getrennten Fußweg, Wege durch unübersichtliches oder unwegsames Gelände, dichten Wald und nicht ausreichend beleuchtenden Wegen bzw. Gehwegen.
- Die Übernahme der Beförderungskosten ist grundsätzlich nur bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel möglich.
- Für die Beantragung der Fahrtkostenübernahme ist einmalig bei Schulantritt ein Grundantrag zu stellen. Dieser gilt immer bis zum Ende der jeweiligen Schulform.
Sollte sich die Schule, Schulform oder der Wohnsitz ändern, ist wieder ein neuer Grundantrag erforderlich.
- Der Grundantrag kann online über die Homepage des Landkreises Limburg-Weilburg gestellt werden.
- Die Angaben über den Schulbesuch sind vor Antragsabgabe von der Schule zu bestätigen.
- Diese Regelung gilt ferner für die Fahrtkostenübernahme beim Besuch einer beruflichen Schule.
Wichtig: Die Kosten werden nur dann erstattet, wenn die Kostenübernahme bis spätestens 31. Dezember des Jahres beantragt wird, in dem das Schuljahr endet.
Weitere Informationen:
Grundschule: Die zu besuchende Schule wird über die Grundschulbezirkssatzung bestimmt. Die Übernahme der Beförderungskosten erfolgt ab einem Schulweg von mehr als 2 Kilometern.
Förderstufe: Je nach geplantem Abschluss zum Ende der Mittelstufe erfolgt die Übernahme gem. Hauptschul- bzw. Realschulzweig.
Haupt-/Real- und Mittelstufenschule: Die Übernahme der Beförderungskosten erfolgt ab einem Schulweg von mehr als 3 Kilometern.
Integrierte Gesamtschule: Die Übernahme der Beförderungskosten erfolgt ab einem Schulweg von mehr als 3 Kilometern.
Gymnasium oder gymnasialer Zweig einer Gesamtschule: Die Übernahme der Beförderungskosten erfolgt ab einem Schulweg von mehr als 3 Kilometern.
Keine Berücksichtigung findet die inhaltliche Ausgestaltung (z. B. Sprachenfolge).
Die Ausgestaltung nach G8/G9 ist beförderungskostenrechtlich nicht relevant.
Es besteht keine Erstattungsmöglichkeit in der Oberstufe.
Berufsschule: Die zuständige Berufsschule ergibt sich aus der Berufsschulbezirkssatzung.
Die Übernahme der Beförderungskosten erfolgt ab einem Schulweg von mehr als 3 Kilometern, jedoch nur für die Grundstufe der Berufsschule, bei Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel und wenn kein Schülerticket Hessen bereits zur Fahrt zum Ausbildungsbetrieb vorliegt.
2-jährige Berufsfachschule (nur im ersten Jahr): Die Übernahme der Beförderungskosten erfolgt ab einem Schulweg von mehr als 3 Kilometern.
Besondere Bildungsgänge der beruflichen Vollzeitschule: Die Übernahme der Beförderungskosten erfolgt ab einem Schulweg von mehr als 3 Kilometern.
Praktika: Die Übernahme der Beförderungskosten erfolgt bei einem Weg zum Betrieb von mehr als 3 Kilometern.
Sollte jedoch ein Schülerticket Hessen vorliegen, kann dieses für den Besuch der Praktikumsbetriebe in Hessen genutzt werden.
Eine Übernahme evtl. PKW-Kosten muss vor Ableistung der Praktika abgeklärt werden.
Förderschulen: Zu den Förderschulen ist ein gesonderter Schulbusverkehr eingerichtet.
Das Schülerticket Hessen kann online beantragt werden. Hierzu gehen Sie auf die Internetseite des Landkreises Limburg-Weilburg (www.landkreis-limburg-weilburg.de) und folgen diesen Schritten:
- Bürgerservice
- Unsere Online Dienste
- Schülerbeförderung
- Details
- Formulare
- entsprechenden Antrag auswählen
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen der Schülerbeförderung wenden.
Kontakt:
Fachdienstleiter:
Wolfgang Streb 0 64 31-296 397
Sachbearbeiterinnen:
Ulrike Jung 0 64 31-296 103
—
Nicole Schmidt 0 64 31-296 154
—
Jutta Falk 0 64 31-296 208
j.falk@limburg-weilburg.de
Fax: 0 64 31 – 296 55 81
Postanschrift:
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg
Amt für Jugend, Schule und Familie
Fachdienst Schulen, Schülerbeförderung/BAföG
Schiede 43
65549 Limburg
Besuchsadresse der Außenstelle Weilburg:
Limburger Str. 8-10
35781 Weilburg
Homepage
www.landkreis-limburg-weilburg.de
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
8:30 Uhr – 12:00 Uhr
sowie Donnerstag:
14:00 Uhr – 18:00 Uhr